Rückkaufswert
Rund 91 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge existieren derzeit in Deutschland. Mehr als die Hälfte der Verträge werden vor dem vertraglich vereinbarten Laufzeitende gekündigt. Die Gründe dafür sind vielfältig: entweder passt der Vertrag nicht mehr zu der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten, beispielsweise durch eine Scheidung oder der Verbraucher benötigt einfach das Geld aus dem Vertrag.
Rückkaufswert siehe Wertmitteilung
Wird die Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt, zahlt die Versicherung den Rückkaufswert aus. Die Höhe des Rückkaufswertes können die Versicherten der jährlichen Wertmitteilung entnehmen oder bei dem Versicherungsunternehmen erfragen. In den ersten Jahren der Vertragslaufzeit liegt der Rückkaufswert meist weit unter den eingezahlten Beiträgen, da die ersten Beiträge für die Abschlusskosten, die Provision sowie für die laufenden Kosten benötigt werden. Sind diese Kosten bezahlt, dann sammelt der Versicherte ein Guthaben innerhalb der Lebens- oder Rentenversicherung an - dieses ist dann der Rückkaufswert. Die Versicherungen müssen allerdings mindestens die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals auszahlen (BGH-Urteil von 2005).
Schriftliche Kündigung
Um eine Lebens- oder Rentenversicherung vor dem Laufzeitende zu beenden, ist eine schriftliche Kündigung nötig. Dabei sollte der Versicherte ein Konto benennen, auf welches der Rückkaufswert gezahlt werden soll. Außerdem benötigt die Versicherung den Originalversicherungsschein oder gegebenenfalls eine Verlusterklärung, falls dieser nicht mehr auffindbar ist.